Unser Verein besteht aus insgesamt 273 Gärten in 3 Gruppen
Gruppe A: 57 Gärten an der Kürschnergasse zwischen Stadlweg und Julius Ficker-Straße
Gruppe Ö: 186 Gärten an der Großfeldstraße zwischen Julius Ficker-Straße, Egon Friedell-Gasse und Dopschstraße
Gruppe SCH: 30 Gärten an der Siemensstraße zwischen Stadlweg und Julius Ficker-Straße
Die Ruhezeiten sind in unserer Gartenordnung geregelt und müssen auch im Winterhalbjahr (15. Oktober bis 15. April) eingehalten werden. Während der Ruhezeiten – werktags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr – ist mit Ausnahme der Bautätigkeit jede lärmende Tätigkeit verboten. Die Verwendung von ruhestörenden, elektrisch oder mit Verbrennungsmotoren betriebenen Geräten ist am Samstag von 12.00 Uhr bis 24.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten.
Lärmende Bautätigkeit ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften davon ausgenommen und kann sich, wenn mit der Vereinsleitung abgestimmt, auch über die Mittagsruhe und an Samstagen über die Wochenendruhe erstrecken.
Die Anrainer sind zur Schneeräumung, Bestreuung und Reinigung der den jeweiligen Parzellen vorgelagerten Flächen im Rahmen des Winterdienstes verpflichtet. Diese Verpflichtung wird vom Verein durch Beauftragung einer Schneeräumfirma wahrgenommen. Eventuelle Unzulänglichkeiten sind von den Mitgliedern direkt an die beauftragte Firma heranzutragen (Tel.Nr. im Aushang).
Ja, allerdings darf durch die Kleintierhaltung keine das ortsübliche Ausmaß überschreitende Belästigung der Anrainer entstehen. Wie weit auch die Fantasie des Tierfreundes bei der Einschätzung der Ortsüblichkeit reichen mag, eines sollte er immer bedenken: Unsere Gärten tragen die Widmung „Erholungsgebiet“. Dies gilt nicht für die Kleintiere, sondern für die Menschen, die hier leben. Außerhalb der Kleingärten (auf den Wegen innerhalb der Anlage) sind Hunde an der Leine zu führen, deren Hinterlassenschaften sind zu entfernen.
Unsere Sprechstunden 2024 finden zu folgenden Terminen statt:
12.01., 09.02., 08.03., 12.04., 14.06., 12.07., 13.09., 11.10., 08.11. jeweils von 17:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung per Telefon oder Mail
Die Pflege der Randstreifen zwischen Zaun und Weg- oder Fahrbahnfläche obliegt den Besitzern der jeweils angrenzenden Parzelle, die auch die Wege selbst sauber zu halten haben. Zaun und Eingang sind die „Visitenkarte“ des Besitzers, insgesamt aber auch des Vereins. Hier sollte absolute Ordnung herrschen. Hecken und Bäume dürfen nicht über die Zaunlinie hinausragen, um die Wegbeleuchtung nicht zu behindern.
Als Gemeinschaftsflächen verstehen sich alle Flächen in unseren Anlagen, die nicht als Gartenparzellen genützt werden. Es sind dies in erster Linie die Wege, Straßen und Autoabstellplätze, aber auch die Fläche, auf der das Vereinshaus errichtet ist. Die Pachtkosten für die Gemeinschaftsflächen werden von allen Mitgliedern zu gleichen Teilen getragen (mit Ausnahme der Autoabstellplätze, da deren Pacht aus den Parkplatzgebühren bezahlt wird).
Restmülltonnenentleerung:
Gruppe Ö und SCH: jeweils Dienstag
Gruppe A: jeweils Freitag
Biotonnenentleerung:
jeweils wöchentlich am Donnerstag
Die aktuelle Liste der Vergünstigungen findet sich hier: www.kleingaertner.at
Für den Verleih an Mitglieder stehen derzeit folgende Gerätschaften zur Verfügung: Erdbohrer, Baugerüst, Häcksler, Heurigengarnituren, Mischmaschine und Gartenwalze
Das Füttern von Singvögeln wird empfohlen. Hingegen ist aber die Bodenfütterung von Großvögeln wie Tauben, Krähen und Möwen wegen der damit verbundenen Rattengefahr und der Verschmutzung der Umgebung der Fütterungsstellen untersagt.
Grillen erfreut sich ungebrochener Beliebtheit. Bei sensibler Nachbarschaft hilft sicher ein rechtzeitiger Hinweis, dass ein Holzkohlegriller in Betrieb genommen wird. Noch besser ist es, den Nachbarn zum Grillabend einzuladen.
Wir freuen uns immer über neue Mitglieder und heißen diese recht herzlich willkommen. Schreiben Sie uns in diesem Fall einfach eine Nachricht. Wir machen uns einen Termin aus, um alle offiziellen Formalitäten zu erledigen.